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   OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15   

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https://dejure.org/2016,1307
OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15 (https://dejure.org/2016,1307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2016 - Verg W 4/15 (https://dejure.org/2016,1307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - Verg W 4/15 (https://dejure.org/2016,1307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Fehlerhaftigkeit

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 7
    Zulässigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Fehlerhaftigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eignungsnachweise nur unzureichend bekannt gemacht: Aufhebung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Zuschlagserteilung! (VPR 2016, 101)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Zuschlagserteilung! (IBR 2016, 229)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    2.1) Bieter haben einen subjektiven Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB ), nicht aber darauf, dass der Auftraggeber den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (vgl. BGH, Beschluss v. 20.03.2014 - X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538; Urteil v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163).

    Während eine von den Vergabe- und Vertragsordnungen gedeckte und somit rechtmäßige Aufhebung zur Folge hat, dass die Aufhebung keine Schadensersatzansprüche wegen eines fehlerhaften Vergabeverfahrens begründet, kann das Fehlen eines Aufhebungsgrundes zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen, der regelmäßig auf das negative Interesse beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss v. 20.03.2014 aaO.).

    Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren aufzuheben, in manipulativer Weise dazu einsetzt, durch die Aufhebung die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Auftrag außerhalb des eingeleiteten Vergabeverfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderen Voraussetzungen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (vgl. BGH, Beschluss v. 20.03.2014 aaO.).

    Die Aufhebung der Ausschreibung zum Zwecke der Durchführung eines neuen fehlerfreien Vergabeverfahrens ist wirksam, denn die Entscheidung des Auftraggebers, das Verfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen, ist weder nur zum Schein, noch willkürlich oder sonst aus manipulativen Gesichtspunkten erfolgt (vgl. BGH, Beschluss v. 20.03.2014 aaO.).

    Die Zurückversetzung führt zu einem neuen, auch der Antragstellerin eröffneten Wettbewerb (so auch BGH, Beschluss v. 20.03.2014 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06 - BGHZ 169, 131 = VergabeR 2007, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2015 - Verg 29/14, VergabeR 2015, 435; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.04.2014 - 1 Verg 2/14, VergabeR 2014, 733).

    Eine bereits erfolgte Submission schließt eine solche Fehlerkorrektur nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2015 aaO.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06 - BGHZ 169, 131 = VergabeR 2007, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2015 - Verg 29/14, VergabeR 2015, 435; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.04.2014 - 1 Verg 2/14, VergabeR 2014, 733).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    Wird eine Aufhebung der Ausschreibung nicht ihrerseits in Zweifel gezogen, besteht im Hinblick auf das gerügte Verhalten grundsätzlich nur noch ein Interesse an der Feststellung, ob insoweit eine Rechtsverletzung vorgelegen hat (vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02, BGHZ 154, 32 = VergabeR 2003, 313).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    2.1) Bieter haben einen subjektiven Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB ), nicht aber darauf, dass der Auftraggeber den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt (vgl. BGH, Beschluss v. 20.03.2014 - X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538; Urteil v. 05.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163).
  • OLG Koblenz, 30.04.2014 - 1 Verg 2/14

    Vergabeverfahren: Benachrichtigung sämtlicher Bieter über gerügten wesentlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06 - BGHZ 169, 131 = VergabeR 2007, 59; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2015 - Verg 29/14, VergabeR 2015, 435; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.04.2014 - 1 Verg 2/14, VergabeR 2014, 733).
  • VK Brandenburg, 28.09.2015 - VK 17/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2016 - Verg W 4/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28. September 2015 - VK 17/15 - wird zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 24.01.2018 - 1/SVK/034-17

    Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?

    Insoweit wäre es dem Auftraggeber auch nicht möglich gewesen, den Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin auf fehlende Eignung oder Eignungsnachweise zu stützen (VK Brandenburg, B. v. 12.01.2016- Verg W 4/15).
  • VK Thüringen, 19.01.2024 - 5090-250-4003/401

    Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich die Bieter an der Ausschreibung beteiligen und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben haben (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15, Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 - Verg 30/13, Rn. 58).
  • VK Niedersachsen, 01.11.2021 - VgK-38/21

    Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren

    Dabei ist als Fallgestaltung eines Kontrahierungszwangs denkbar, dass entweder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (Scheinaufhebung) oder der Auftraggeber für die Aufhebung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angibt ( OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15 ; Portz, a.a.O., § 17 VOB/A, Rn. 6).
  • VK Westfalen, 14.04.2016 - VK 1-9/16

    Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

    2.1 Grundsätzlich gilt, dass die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens oder die Teilaufhebung einer Ausschreibung - hier in den Stand vor Angebotsabgabe - eine Maßnahme ist, die vergaberechtlich zulässig ist, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei erfolgt, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010, Verg 46/10; Beschluss vom 17.1.-, Verg 35/12; Beschluss vom 12.1.2015, Verg 29/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.1.2016, Verg W 4/15.
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Die unzureichende Bekanntmachung der geforderten Eignungsnachweise sowie die Korrektur von Vergaberechtsfehlern ist ein sachlicher Aufhebungsgrund (siehe VK Bund, Beschluss vom 13.06.2022, VK 2-52/22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016, Verg W 4/15).
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2021 - VK 2-5/21

    Bieter muss drohende de-facto-Vergabe rügen!

    Der Gesamtwert bestimmt sich nach der Summe aller Kosten der nachgefragten Leistungen (BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10) unter Berücksichtigung aller Geldströme (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016, Verg W 4/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2014 - Verg 24/14).
  • VK Thüringen, 20.12.2022 - 4003-404-2022-E-V-009-EF

    Keine rechtzeitige Rüge: Vergabenachprüfungsantrag unzulässig!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich der Bieter an der Ausschreibung beteiligt und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben hat (OLG Brandenburg 12.1. 2016 - Verg W 4/15, BeckRS 2016, 07772; OLG Düsseldorf 19.10.2015 - Verg 30/13, NZBau 2016, 50).
  • VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

    Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

    Ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn sich der Bieter an der Ausschreibung beteiligt und ein ernst zu nehmendes Angebot abgegeben hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 - Verg 30/13 -, NZBau 2016, 50).
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